Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft

 

Orientierungssatz

1. Zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft (hier Tarifgruppe 7)

2. Zur Auslegung einer Gehaltsstruktur bei einer Gewerkschaft.

3. Zur Abgrenzung der Begriffe "Gewerkschaftssekretär" und "Sachbearbeiter bei einer Gewerkschaft".

4. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 705/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.05.2001; Aktenzeichen 8 AZR 705/00)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 09.08.2000 - Aktenzeichen: 2 Ca 718/00 - in der Fassung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses vom 18.08.2000 in Ziffer 3. dahingehend abgeändert, dass die zu zahlenden Monatsraten auf DM 60,-- festgesetzt werden; im Übrigen wird die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610674

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