Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsangebot eines alkoholabhängigen Maschinenarbeiters
Leitsatz (redaktionell)
Ein unter Alkoholeinwirkung stehender Maschinenarbeiter kann regelmäßig dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung für den Maschinenarbeitsplatz nicht wirksam anbieten. Das gilt ebenso für den alkoholabhängigen Maschinenarbeiter für die Zeit seiner Alkoholabhängigkeit, ohne daß für jede Arbeitsleistung eine Alkoholisierung konkret festgestellt werden müßte. Der Arbeitgeber gerät trotz Arbeitsangebotes daher in Bezug auf den Maschinenarbeiter-Lohn nicht in Annahmeverzug, wenn er ohne Änderungskündigung den Maschinenarbeiter auf einen geringer vergüteten, ungefährdeten Arbeitsplatz zu arbeiten anweist.
Orientierungssatz
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, 2 AZN 55/89.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Flensburg (Entscheidung vom 14.06.1988; Aktenzeichen 2 Ca 458/88) |
Fundstellen
Haufe-Index 445260 |
BB 1989, 224-224 (S1-2) |
DB 1989, 630-631 (ST1-2) |
NJW 1989, 1758 |
NJW 1989, 1758 (S1-2) |
ARST 1989, 62-63 (LT1) |
Gewerkschafter 1989, Nr 5, 38-39 (T) |
NZA 1989, 472-473 (ST1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzBAT § 54 BAT Änderungskündigung, Nr 6 (L1) |
EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht, Nr 5 (LT1) |
LAGE § 615 BGB, Nr 17 (LT1) |
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