Die Lohngruppen, Monatstabellenlöhne, Lohnzulagen und Lohnzuschläge sowie die leistungsgebundenen Löhne werden nach Maßgabe der §§ 21 MTArb-O / 21 MTArb, 24 MTArb-O / 24 MTArb, 29 Abs. 1 und 3 MTArb-O / 29 Abs. 1 und 3 MTArb besonders vereinbart.

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