1Die Verteilung der Mitglieder des Personalrates auf die Gruppen kann abweichend von § 16 geordnet werden, wenn jede Gruppe dies vor der Neuwahl in getrennter geheimer Abstimmung beschließt. 2Der Beschluß bedarf der Mehrheit der Stimmen der abstimmenden Wahlberechtigten jeder Gruppe.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge