1. Nautische Angestellte mit Patent AG, die an Land Tätigkeiten ausüben, für die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, nach sechsmonatiger Berufsausübung nach Erwerb des Patents AG.

2. Schiffsführer mit Patent AG auf Tonnenlegern mit schiffahrtspolizeilichen Kontrollaufgaben im überwiegenden Einsatz auf Hauptfahrwassern oder auf dem Eisbrecher "Stephan Jantzen" nach sechsmonatiger Berufsausübung nach Erwerb des Patents AG.

3. Wachgeräteführer mit Patent AG auf dem Großraumsaugbagger "Nordsee", wenn sie durch ausdrückliche Anordnung als solche bestellt sind.

4. Leitende Ingenieure mit Patent CI auf den Gewässerschutzschiffen "Mellum", "Neuwerk" oder "Scharhörn" oder auf dem Eisbrecher "Stephan Jantzen" nach sechsmonatiger Berufsausübung nach Erwerb des Patents CI.

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