1. Mitarbeiter, die mindestens zu einem Fünftel ihrer gesamten Tätigkeit einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

(Gleichwertige Tätigkeiten sind z. B. die Bearbeitung von Stundungs- und Erlaßanträgen, die Festsetzung von Vorauszahlungen bei Neuaufnahme von Steuerpflichtigen, die Androhung und Festsetzung von Erzwingungsgeldern, die Einheitswertfeststellungen im Ertragswertverfahren, die Art- und Wertfortschreibung, die Freistellungen von der Grunderwerbsteuer, die Bearbeitung von Forderungspfändungen, die Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung.)

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

2. Mitarbeiter in Lohnsteuerstellen, die Lohnsteuerermäßigungs- und Lohnsteuerjahresausgleichsanträge aller Schwierigkeitsgrade selbständig bearbeiten.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

3. Erste Mitarbeiter in der Verbindungsstelle zum Rechenzentrum.

(Erste Mitarbeiter sind die in Arbeitsgebieten mit mehr als einem Mitarbeiter ausdrücklich als solche bestellten Mitarbeiter.)

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

4. Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des gesamten Innendienstes der Betriebsprüfungsstellen mit mehr als 12 Betriebsprüfern oder der Steuerfahndungsstellen mit mehr als 10 Steuerfahndern verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

5. Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des gesamten Innendienstes der zentralen Lohnsteueraußenprüfungsstellen mit mehr als 10 Lohnsteueraußenprüfern verantwortlich sind.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

6. Mitarbeiter in Prämienstellen, die Prämienfälle aller Schwierigkeitsgrade selbständig bearbeiten,nach sechsjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

7. Angestellte im Vollstreckungsaußendienst.

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