(1) 1Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. 2Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.

 

(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TV-L Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge