Kurzbeschreibung

Die einstweilige Verfügung ist zulässiges Rechtsmittel, wenn Eilbedürftigkeit besteht. Das Beispiel (Blockade) der TdL soll die Notwendigkeit konkreter Sachanträge verdeutlichen.

Arbeitskampfmaßnahmen - Einstweilige Verfügung

1. Blockade

An das

Arbeitsgericht

..............................

In Sachen

..................................................

vertreten durch

.................................................. (Antragsteller)

gegen

  1. die Gewerkschaft

    ..............................

    vertreten durch

    ..............................

  2. Herrn .............................. (Streikleiter),

    wohnhaft in

    .................................................. (Antragsgegner)

wegen Unterlassung

wird beantragt, wegen der Dringlichkeit des Falles im Wege einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung, Folgendes anzuordnen:

  1. Den Antragsgegnern wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft aufgegeben, auf die Streikposten und die sich am Arbeitskampf beteiligenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dahingehend einzuwirken, dass an den Eingängen und Einfahrten zum Betrieb des Antragstellers ein mindestens drei Meter breiter Zu- und Abgang bzw. eine mindestens drei Meter breite Zu- und Abfahrt offen bleibt.
  2. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.

Begründung

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen hat die Antragsgegnerin zu 1) Arbeitskampfmaßnahmen für die Zeit vom .................... bis .................... beschlossen.

Glaubhaftmachung: Anliegendes Flugblatt der Antragsgegnerin zu 1)

Am .................... postierte sich der Antragsgegner zu 2), der örtlicher Streikleiter der Antragsgegnerin zu 1) ist, mit mehreren Streikposten gegen .................... Uhr vor dem einzigen Zugang zum Betriebsgelände des Antragstellers. Sie forderten die zur Arbeit erscheinenden Beschäftigten auf, sich so vor dem Eingangstor aufzustellen, dass arbeitswillige Beschäftigte das Betriebsgelände nicht betreten können.

Glaubhaftmachung: Versicherung an Eides Statt der Frau ..............................

Etwa 10 bei dem Antragsteller beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgten diesem Aufruf und bildeten eine Menschenkette und eine Sitzblockade vor dem Eingangstor. Sie hinderten etwa 20 arbeitswillige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Abdrängen daran, das Betriebsgelände zu betreten und die Arbeit aufzunehmen.

Glaubhaftmachung: Versicherung an Eides Statt der Frau ..............................

Gegen etwa .................... Uhr forderte der Betriebsleiter des Antragstellers den Antragsgegner zu 2), die Streikposten und die streikenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolglos auf, den arbeitswilligen Arbeitnehmerinnenen und Arbeitnehmern Zugang zum Betrieb des Antragstellers zu gewähren. Da die Absperrung zur Zeit noch fortgesetzt wird, konnte der Winterstreudienst in .............................. bisher nicht aufgenommen werden.

Glaubhaftmachung: Versicherung an Eides Statt des Betriebsleiters des Antragstellers, Herrn ..............................

Die Streikposten haben Flugblätter mit dem Inhalt verteilt, dass die Blockade des Betriebsgeländes des Antragstellers bis zum .................... aufrechterhalten bleibt.

Glaubhaftmachung: Anliegendes Flugblatt

Sofern die Blockade wie angekündigt fortgeführt wird, ist zu befürchten, dass auch in den nächsten Tagen kein Winterstreudienst durchgeführt werden kann. Um dies zu verhindern, ist schnelles Eingreifen des Gerichts durch einstweilige Verfügung geboten.

Die beantragte einstweilige Verfügung ist nach § 1004 i. V. m. § 823 BGB begründet. Auf die Urteile des AG Köln v. 6.6.1984 (= BB 1984 S. 1297) und des LAG Köln v. 2.6.1984 (= DB 1984 S. 2095) wird verwiesen.

 

..............................

Unterschrift

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