Leitsatz (redaktionell)
Verwerfungskompetenz der Berliner Gerichte:
Den Berliner Gerichten steht mit Rücksicht auf den Vorbehalt der drei Mächte auch gegenüber dem Bundesgesetzgeber die sonst nur dem BVerfG nach GG Art 100 Abs 1 zukommende Verwerfungskompetenz zu.
Normenkette
GG Art. 100 Abs. 1 Fassung 1949-05-23; DeuVtr Art. 2 S. 1 Fassung 1952-05-26
Nachgehend
LAG Berlin (Entscheidung vom 07.06.1978; Aktenzeichen 5 Ta BV 2/78) |
Fundstellen
Haufe-Index 441859 |
BB 1978, 556 (L1) |
AP § 118 BetrVG 1972 (LT1), Nr 9 |
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