Leitsatz (redaktionell)
Die Kürzungsmöglichkeit des Erholungsurlaubs wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs entfällt im Geltungsbereich günstigerer Tarifverträge. Das sind zB die Urlaubsabkommen der Metallindustrie in Baden-Württemberg.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Stuttgart - 2 Sa 138/83.
Normenkette
TVG § 1; MuSchG § 8d S. 1 Fassung: 1979-06-27
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 446326 |
AiB 1983, 157-157 (LT1) |
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