Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsstrafe in Formular-Arbeitsvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei der Frage der Rechtswirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in einem vorformulierten Arbeitsvertrag sind alle sonstigen Umstände (Arbeitsbedingungen) heranzuziehen.

2. Ein formularmäßiges Vertragsstrafeversprechen ist unwirksam, wenn die Höhe der Vertragsstrafe an eine ungewöhnlich lange Kündigungsfrist geknüpft ist und die Länge der Kündigungsfrist überwiegend im Interesse des Formularverwenders (hier Arbeitgeber) liegt.

 

Orientierungssatz

1. Der Begriff des "technischen Angestellten" in § 133c und 133e GewO ist weit zu fassen und praktisch nur in Abgrenzung zu den kaufmännischen Berufen zu verstehen. Auch Piloten sind technische Angestellte im Sinne dieser Bestimmungen.

2. § 124b GewO ist hinsichtlich der Unbestimmtheit des Betrages des "ortsüblichen Tagelohnes" in verfassungskonformer Weise dahingehend auszulegen, daß der Wochenlohn des Arbeitnehmers anzusetzen ist.

3. Berufung eingelegt beim LArbG Hamm, 18 Sa 1099/89.

 

Normenkette

GewO §§ 133c, 133e; BGB § 339 S. 1; GewO § 124b S. 1

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 18.10.1994; Aktenzeichen 5 AZR 313/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443161

ArbuR 1990, 162 (L2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

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