Leitsatz (redaktionell)

Eine Klage auf Feststellung, daß bestimmte Vordienstzeiten auf die Beschäftigungs- und Dienstzeit im Sinne der BAT § 19 und BAT § 20 anzurechnen sind, ist nach ZPO § 256 jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Dienstzeit bereits festgesetzt hat.

 

Normenkette

BAT §§ 19, 21; ZPO § 256

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 02.12.1964; Aktenzeichen 4 Sa 369/64)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438165

AP § 19 BAT, Nr 1

AR-Blattei, Öffentlicher Dienst Entsch 37

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