Leitsatz (redaktionell)

Anspruch auf Weihnachts- und Sonderzuwendungen können auch frühere Angestellte des öffentlichen Dienstes haben, die eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten.

 

Normenkette

WZWG §§ 1, 3; BGB § 157; G131 § 19; SoZuwG §§ 1, 4; BBG § 86 Abs. 2; MTA § 67 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 22.10.1965; Aktenzeichen 2 Sa 354/65)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440265

DB 1966, 1400

AP § 611 BGB Gratifikation, Nr 55

AR-Blattei, Öffentlicher Dienst Entsch 50

RiA 1966, 188

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