Leitsatz (redaktionell)
1. Ein teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter hat in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Anrechnung von Stunden der Teilnahme an Ausbildungsseminaren auf die Unterrichtsstunden. Das gilt auch für Frauen, die ein Kind unter 16 Jahren versorgen.
2. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es verwehrt, nach eigenem billigen Ermessen Tariflücken zu schließen, die durch andere billigem Ermessen entsprechende Regelungen geschlossen werden könnten, weil damit verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingegriffen würde.
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 07.02.1979; Aktenzeichen 8 Sa 16/78) |
Fundstellen
Haufe-Index 439479 |
BAGE 36, 218-229 (LT1-2) |
BAGE, 218 |
DB 1982, 608-608 (LT2) |
BlStSozArbR 1982, 153-153 (T) |
JR 1982, 396 |
AP Nr 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (LT1-2) |
AR-Blattei, ES 1550.9 Nr 45 (LT1-2) |
AR-Blattei, Tarifvertrag IX Entsch 45 (LT1-2) |
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