Leitsatz (redaktionell)

1. Bei einer einem Rechtsanwalt erteilten außergerichtlichen Vollmacht hängt es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, zu welchen konkreten Rechtsgeschäften der Bevollmächtigte jeweils berechtigt sein soll.

2. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß die Vollmachtsurkunde für den Erklärungsgegner eindeutig den Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht erkennen lassen, dh die Vollmachtsurkunde muß nach ihrem Inhalt zur Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts geeignet sein.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 164

 

Verfahrensgang

LAG Saarland (Entscheidung vom 23.03.1977; Aktenzeichen 1 Sa 168/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441432

BlStSozArbR 1980, 100 (T1-2)

USK, 79242 (LT1-2)

AP § 174 BGB (LT1-2), Nr 3

AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit VIC Entsch 31 (LT1-2)

AR-Blattei, ES 160.6.3 Nr 31 (LT1-2)

EzA § 174 BGB, Nr 3 (LT1-2)

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