Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:
1. |
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, |
2. |
die Landrätinnen und Landräte, |
3. |
die Beigeordneten, |
4. |
die Verbandsvorsitzenden von Verwaltungsverbänden, |
5. |
die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie |
6. |
die Amtsverweserinnen und Amtsverweser. |
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