(1) Der Personalrat bestimmt mit, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über
1. |
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, |
2. |
Anordnung von Dienstbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden, |
3. |
Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen, |
4. |
Gestaltung der Arbeitsplätze, |
5. |
Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle, |
7. |
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte, |
9. |
Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, |
10. |
allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, |
11. |
Beurteilungsrichtlinien, |
12. |
Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen, |
14. |
Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen oder betrieblichen Vorschlagwesens, |
15. |
Inhalt von Personalfragebogen, |
16. |
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften, |
17. |
Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements, |
18. |
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, |
19. |
Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder zur Erleichterung des Arbeitsablaufs, |
20. |
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, |
21. |
Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. |
(2) Muss für Gruppen von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit nach Erfordernissen, die die Dienststelle nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden.
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