Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfungsmöglichkeiten des nationalen Gerichts. Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht

 

Leitsatz (amtlich)

Das Gemeinschaftsrecht hindert ein nationales Gericht nicht, zu prüfen, ob eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die inländische Arbeitnehmer, die sich in einer Situation befinden, die keinen Zusammenhang mit einem der im Gemeinschaftsrecht geregelten Sachverhalte aufweist, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten benachteiligt, mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats vereinbar ist.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 177, 7, 48; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 3 Abs. 1

 

Beteiligte

Volker Steen

Deutsche Bundespost

 

Verfahrensgang

ArbG Elmshorn (Entscheidung vom 16.03.1993; Aktenzeichen 3a Ca 881/88)

 

Fundstellen

EuZW 1994, 480

EuroAS 1994, Nr 7, 10

www.judicialis.de 1994

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