1 Entgelt
1.1 Allgemeine Verwaltung und Forst
Die Gewerkschaften hatten die Entgelttabellen des TV-H und TV-Forst Hessen fristgerecht zum 31. Dezember 2018 gekündigt. In den sich anschließenden Tarifverhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien am 29. März 2019 in Dietzenbach auf Eckpunkte für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen sowie für die Forstbeschäftigten des Landes Hessen verständigt.
Die Eckpunktevereinbarung für die Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung wurde zwischenzeitlich mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 16 zum TV-H und dem Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TVÜ-H umgesetzt. Das Unterschriftsverfahren zu den Änderungstarifverträgen läuft.
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, das Entgelt in drei Schritten in einem (über alle Tarifbeschäftigten gewichteten) Gesamtvolumen zu erhöhen:
- zum 1. März 2019 um 3,2%
- zum 1. Februar 2020 um weitere 3,2% und
- zum 1. Januar 2021 um weitere 1,4%.
Insgesamt bedeutet dies – unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts – eine Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 8,0%.
Für die einzelnen Beschäftigten fallen die Erhöhungen unterschiedlich hoch aus:
zum 1. März 2019:
Beschäftigte der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (Entgeltgruppe 1 hat keine Stufe 1) erhalten eine Erhöhung von 4,5%, mindestens jedoch 100 Euro.
Beschäftigte der Stufen 2 bis 6 in den Entgeltgruppen 1 bis 15 erhalten eine Erhöhung von 3,0%, mindestens jedoch 100 Euro.
zum 1. Februar 2020:
Beschäftigte der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (Entgeltgruppe 1 hat keine Stufe 1) erhalten eine Erhöhung von 4,5%, mindestens jedoch 100 Euro.
Beschäftigte der Stufen 2 bis 6 in den Entgeltgruppen 1 bis 15 erhalten eine Erhöhung von 3,12%, mindestens jedoch 100 Euro.
zum 1. Januar 2021:
Beschäftigte der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (Entgeltgruppe 1 hat keine Stufe 1) erhalten eine Erhöhung von 1,8%, mindestens jedoch 40 Euro.
Beschäftigte der Stufen 2 bis 6 in den Entgeltgruppen 1 bis 15 erhalten eine Erhöhung von 1,3%, mindestens jedoch 40 Euro.
Die jeweils gültigen Entgelttabellen finden sich in der Anlage 1 zur Tarifeinigung vom 29. März 2019.
Nach Inkrafttreten aller drei Erhöhungsschritte, d.h. ab 1. Januar 2021, betragen die einzelnen Steigerungen in der Entgelttabelle in Euro monatlich:
Stufen |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
E 15Ü |
607,54 |
467,63 |
511,74 |
540,67 |
547,79 |
- |
E 15 |
482,35 |
370,88 |
384,63 |
433,48 |
470,48 |
484,60 |
E 14 |
436,51 |
335,79 |
355,24 |
384,63 |
429,70 |
442,58 |
E 13Ü |
- |
309,70 |
326,31 |
4a: 355,24 4b: 384,63 |
429,70 |
442,58 |
E 13 |
402,80 |
309,70 |
326,31 |
358,55 |
403,14 |
415,24 |
E 12 |
361,89 |
277,83 |
316,34 |
350,48 |
394,60 |
406,44 |
E 11 |
349,81 |
268,06 |
287,14 |
316,34 |
359,03 |
369,79 |
E 10 |
337,06 |
258,77 |
277,83 |
296,89 |
333,90 |
343,91 |
E 9 |
300,98 |
241,97 |
245,94 |
270,87 |
295,04 |
303,88 |
E 8 |
282,65 |
240,00 |
241,11 |
242,59 |
247,28 |
250,74 |
E 7 |
265,62 |
240,00 |
240,00 |
240,96 |
242,20 |
244,08 |
E 6 |
261,02 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,80 |
241,89 |
E 5 |
250,55 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,26 |
E 4 |
242,83 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
E 3 |
242,29 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
E 2Ü |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
E 2 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
E 1 |
- |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
240,00 |
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 33 Monate, d.h. die Entgelttabellen sind erstmalig zum 30.9.2021 kündbar.
1.2 Bewertung
- Das Volumen der Entgelterhöhung des TV-H/TV-Forst Hessen entspricht dem Volumen der letzten Abschlüsse des Bundes und der VKA sowie der TdL. Bei allen drei Abschlüssen, d.h. Bund/VKA (17. April 2018), TdL (2. März 2019) und Land Hessen (29. März 2019), beträgt das Volumen für einen Monat Laufzeit 0,24% bzw. 0,25%.
- Alle Abschlüsse haben außerdem gemeinsam, dass die unteren Entgeltgruppen überproportional bevorzugt werden: bei Bund/VKA durch einen faktischen Mindestbetrag von 175 Euro nach drei Erhöhungsschritten sowie bei TdL und Land Hessen durch einen ausgewiesenen Mindestbetrag von 240 Euro nach drei Erhöhungsschritten.
- Auch haben alle drei Abschlüsse die Stufe 1 deutlich angehoben, um für Berufseinsteiger attraktiver zu werden: Bund/VKA um rd. 10%-11% (durch Verschiebung der Stufe 2 nach links hin, so dass die Stufe 2 die Stufe 1 wurde) und die TdL sowie das Land Hessen durch eine Erhöhung der ehemaligen Stufe 1 um rd. 11% (Stufe 1 in Entgeltgruppe 2 sogar um rd. 12%, weil dort der Mindestbetrag von 100 Euro zum Tragen kommt).
- Anders als die Länder haben Bund/VKA aber noch eine Tabellenkorrektur vorgenommen und damit die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und –stufen, die z.T. sehr uneinheitlich waren, harmonisiert. Der Abschluss von Bund/VKA im Jahr 2018 hatte daher zur Folge, dass jede Entgeltgruppe und Stufe unterschiedlich erhöht wurde. Solch eine Harmonisierung der Entgelttabelle ist weder beim Abschluss der TdL noch dem des Landes Hessen erfolgt, vielmehr sind dort die Erhöhungsschritte ab der Stufe 2 gleichmäßig erfolgt (s.o., z.B. um 3,0%, mind. 100 Euro beim 1. Erhöhungsschritt des Landes Hessen).
Die Folgeänderungen für die Entgeltbestandteile sind in der Tarifeinigung unter I. 3 ausgewiesen, in der Regel entsprechen die Erhöh...