Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung einer Kindertagesstätten-Leiterin
Orientierungssatz
"Bewährung" im Sinne des Fallgruppen-Bewährungsaufstiegs ist weder reine Berufstätigkeit noch bloße Betriebszugehörigkeit mit beanstandungsfreien Leistungen, sondern der Angestellte muß sich den Anforderungen der Tätigkeit gewachsen gezeigt haben. Tariflich irrelevante Beweisthemen sowie Beweisangebote, die Ausforschungsbeweise darstellen, sind unbeachtlich.
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 14.09.1994; Aktenzeichen 4 AZN 603/94 Beschluß (nicht dokumentiert)) |
Fundstellen
Haufe-Index 446413 |
EzBAT §§ 22, 23 BAT F2, VergGr III Nr 1 (ST1) |
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