Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsratsanhörung

 

Leitsatz (redaktionell)

Will der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung eines Oberarztes in dessen sechsmonatiger Probezeit allein auf den entsprechenden Wunsch des Chefarztes stützen, so genügt er seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs 1 BetrVG, wenn er dem Betriebsrat mitteilt, dem Mitarbeiter solle "laut Wunsch des Chefarztes" fristgemäß in der Probezeit gekündigt werden.

 

Verfahrensgang

ArbG Kassel (Entscheidung vom 21.09.1994; Aktenzeichen 1 Ca 164/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442379

ZTR 1995, 571 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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