Rz. 21
In der Verarbeitung eingeschränkte personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden bzw. bleiben und ansonsten nur verarbeitet werden
- mit Einwilligung der betroffenen Person (Art. 7 DSGVO, vgl die Komm. zu § 67b) oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO, Rz. 15) oder
- zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder
- aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats; gemeint sind hier öffentliche Interessen i. S. v. Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, also "etwa im Währungs-, Haushalts- und Steuerbereich sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Sicherheit" (vgl. auch Rz. 34).
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