Rz. 1

Die Vorschrift ist nur durch Art. 1 § 84 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ist im Wesentlichen identisch mit § 572 RVO, wobei Satz 2 keine direkte RVO-Vorschrift vorangegangen ist.

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