Entscheidungsstichwort (Thema)
Studentische Extrawache - Klinikum - Arbeitsverhältnis
Leitsatz (redaktionell)
Ein Medizinstudent, der sich in einem Klinikum als Extrawache in einen Dienstplan einträgt, der zum 15. des Monats für den folgenden Kalendermonat aushängt, begründet ein Arbeitsverhältnis nur für die Dauer der jeweiligen Extrawache. Ein (Teilzeit)Arbeitsverhältnis für die Dauer der Zeit, in der Extrawachen geleistet werden, kommt grundsätzlich nicht zustande.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 524/95.
Verfahrensgang
ArbG Lübeck (Entscheidung vom 20.12.1994; Aktenzeichen 1b Ca 1206/94) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 20.03.1996; Aktenzeichen 5 AZR 524/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 444274 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA-SD 1995, Nr 16, 8 (L1) |
LAGE § 620 BGB, Nr 38 (LT1) |
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