Wird eine Dienstreise oder ein Dienstgang aus von dem Berechtigten nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen Auslagen erstattet, soweit sie nach diesem Gesetz erstattungsfähig sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TV-L Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge