Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung eines Tarifvertrages bei Änderung oder Ergänzung eines nach § 3 Abs 3 TVG weitergeltenden Tarifvertrages

 

Leitsatz (redaktionell)

Ändern oder ergänzen Tarifvertragsparteien einen nach § 3 Abs 3 TVG weitergeltenden Tarifvertrag, endet seine Wirkung für nur nach § 3 Abs 3 TVG tarifgebundene Mitglieder.

 

Orientierungssatz

1. Zur Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter vom 5.9.1995, geändert zum 1.9.1997.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 703/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 07.11.2001; Aktenzeichen 4 AZR 703/00)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts in Kassel vom 13. April 2000 -- 4 Ca 403/99 -- aufgehoben.

Die erforderlichen Anordnungen werden dem Arbeitsgericht in Kassel übertragen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat nach einem Beschwerdewert von 1.904.97 DM der Kläger zu tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610465

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