Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer mit Ausnahme der von SR 2 l I BAT/BAT-O erfassten Lehrkräfte und für die in der Berufsbildung stehenden Personen (Auszubildende einschließlich der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse tarifvertraglich geregelt sind, sowie Ärzte/ Ärztinnen im Praktikum) des Landes Berlin.

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