Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen), die unter den Geltungsbereich des

  1. Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT),
  2. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts – Manteltarifvertragliche Vorschriften – (BAT-O),
  3. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts – Manteltarifvertragliche Vorschriften – (BAT-Ostdeutsche Sparkassen),
  4. Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb),
  5. Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe – BMT-G II –,
  6. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb (MTArb-O),
  7. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts – Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe – (BMT-G-O),
  8. Tarifvertrages über die Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeiter (TV Arbeiter-Ostdeutsche Sparkassen)

fallen.

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