Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird von rund 30 Zusatzversorgungseinrich­tungen nach Maßgabe ihrer Satzungen durchgeführt. Die größte Versorgungseinrichtung ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Zu den weiteren Zusatzversorgungseinrichtungen gehören insbesondere die kommunalen und die kirchlichen Zusatzversorgungskassen. Auch in den neuen Bundesländern haben sich kommunale Zusatzversorgungskassen gebildet. Insgesamt 24 kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen sind in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V., München, zusammengeschlossen. Während die VBL im gesamten Bundesgebiet tätig ist, ist die Zuständigkeit der kommunalen Zusatzversorgungskassen regional bzw. bei den kirchlichen Zusatzversorgungskassen auf den kirchlichen Bereich begrenzt. Die Zusatzversorgungseinrichtungen stehen nicht im gegenseitigen Wettbewerb. So ist z. B. für die Zusatzver­sorgung der Beschäftigten einer kommunalen Gebietskörperschaft im Bereich einer überörtlichen kommunalen Zusatzversorgungskasse vorrangig diese Zusatzversorgungskasse zuständig. Eine Zuständigkeit der VBL ist hier nur subsidiär gegeben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TV-L Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge