Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1.7. eines jeden Jahres um 1,0 % angepasst. Bei Nichtzahlung und Ruhen der Betriebsrente wird der Betrag angepasst, der ohne diese Regelungen zustehen würde. Der Zahlbetrag wird danach unter Berücksichtigung der Ruhens- und Nichtzahlungsregelungen neu festgestellt.

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