Ein Sterbegeld aus der Zusatzversorgung wurde noch bis zum Ablauf des Jahres 2007 gezahlt. In einem kapitalgedeckten System, wie es die Zusatzversorgung seit 2002 darstellt, können Leistungen, denen kein zuordenbarer Beitrag gegenübersteht, nicht finanziert werden (Ausnahme sind hier die sozialen Komponenten). Deshalb wurde der aus dem alten Recht übernommene Anspruch auf Sterbegeld seit dem Jahr 2004 schrittweise abgebaut und besteht seit dem Jahr 2008 nicht mehr.

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