Die wesentlichen Inhalte des Punktemodells sind:
- Leistungsbemessung: Annahme, dass 4 % des Einkommens in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würden
- Dynamisierungen: 3,25 % in der Anwartschaftsphase, 5,25 % in der Rentenphase
- Ermittlung der Überschüsse: soweit kapitalgedeckt, sind die tatsächlich erzielten Kapitalerträge maßgebend, anderenfalls die Durchschnittsverzinsung der 10 größten Pensionskassen gemäß dem aktuellen Geschäftsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
- Verwendung der Überschüsse (nach Abzug der Verwaltungskosten) für soziale Komponenten und anschließend für Bonuspunkte
- Berechnung der späteren Rentenleistungen aus der Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge
- Zahlung dieser Betriebsrente neben Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung/berufsständischer Versorgung
- Jährliche Anpassung der Renten zum 1.7. um 1 %
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