Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit mit Teamabsprache dar. Die flexible Arbeitszeit ist dahingehend ausgerichtet, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall besser anzupassen und gleichzeitig den Mitarbeitern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeit zu verschaffen. Den Beschäftigten steht ein definierter täglicher Zeitrahmen (z. B. Montag bis Freitag 7–19 Uhr) zur Verfügung, in dem die Arbeitsleistung erbracht werden kann. Im Unterschied zur klassischen Gleitzeit wird auf eine Kernzeit verzichtet. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, die Lage seiner Arbeitszeit auf der Grundlage gegenseitiger Absprache mit Kollegen und/oder Abstimmung mit der verantwortlichen Führungskraft einzuteilen. Zudem haben bei der eigenständigen Festlegung der Arbeitszeit betriebliche Belange und die Interessen der Kunden vorrangige Priorität. Oberstes Ziel ist es, einen optimalen Service zu gewährleisten.
Die Arbeitszeitregelung erfolgt in diesem Modell durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Konsensprinzip.
Beschäftigte und Arbeitgeber vereinbaren ein Arbeitsdeputat bezogen auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit oder aber ein festes Stundendeputat im Jahr. Diese Arbeitszeit wird dann im Voraus auf das Arbeitsjahr verteilt, wobei in diese Verteilung einfließen
- einerseits der absehbare betriebliche Bedarf und
- andererseits die langfristig planbaren Wünsche des Arbeitnehmers nach Urlaub oder zusammenhängenden Freizeitperioden.
Die Verteilung geschieht jeweils jährlich neu durch eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag.
In diesem Modell sind bislang noch nicht berücksichtigt unvorhersehbare Bedarfsschwankungen einerseits sowie kurzfristige Freizeitwünsche andererseits. Um wirklich voll flexibel zu sein, bedarf es also einer Optimierung durch Feinanpassung. Im Einzelfall ist es danach möglich, einvernehmlich die Arbeitszeit umzuverteilen. Der Vorteil besteht darin, dass bei derartigen kurzfristigen Bedarfsschwankungen das verfügbare Gesamtvolumen der Arbeitszeit nicht erhöht, sondern lediglich umverteilt wird, z. B. durch Verlängerung oder Verkürzung der geplanten wöchentlichen Arbeitszeit. Die Vergütung erfolgt kontinuierlich. Die Bewegungen der Arbeitszeit werden aufgefangen durch die Führung eines Jahresarbeitszeitkontos.
Sollte eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die langfristige Arbeitszeitverteilung als auch über kurzfristige Änderung aufgrund Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen nicht möglich sein, sollte eine Schlichtungsinstanz unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats vorgesehen sein. Sollte auch dies nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führen, sollte das Letztentscheidungsrecht beim Arbeitgeber liegen.
Kernpunkte einer innovativen Gleitzeitvereinbarung
Herkömmliche Gleitzeitregelungen entsprechen nicht mehr den betrieblichen Anforderungen an flexible Arbeitszeitsysteme und bedürfen deshalb in den meisten Fällen einer gründlichen Revision. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Gleitzeit auch weiterhin die bedeutendste Form flexibler Arbeitszeitgestaltung für Vollzeitarbeitnehmer bleiben wird.
Moderne Gleitzeitregelungen werden vereinbart in Form der variablen Gleitzeit mit Gruppenabsprache.
Zentrale Regelungspunkte im Überblick |
- Geltungsbereich
- Arbeitszeitrahmen
- Soll-Arbeitszeit
- Höchstarbeitszeit pro Tag
- ggf. Kernzeit
- Ansprechzeit
- Pausenregelung
- Option zur Gleitzeiteinschränkung
- Klare Dienstgang- und Dienstreiseregelungen
- Klare Überstundenregelung
- Regeln für den Umgang mit Zeitguthaben und Zeitschulden
- Regeln für individuelle freie Tage auf dem Zeitkonto
- Regeln für die Zeiterfassung
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Geltungsbereich
Durch die ausdrückliche Orientierung am Kunden/Patienten und dem sich daraus ergebenden Besetzungsbedarf eignet sich die variable Arbeitszeit grundsätzlich für die meisten betrieblichen Bereiche, insbesondere auch für den Verwaltungsbereich. Einzubeziehen sind auch Teilzeitarbeitnehmer, Jugendliche und werdende Mütter.
Arbeitszeitrahmen
Der Arbeitszeitrahmen markiert die Bandbreite, innerhalb derer geleistete Arbeitsstunden dem individuellen Zeitkonto gutgeschrieben werden. Meist empfiehlt sich ein relativ später morgendlicher Beginn, um die Dienstbereitschaft am Nachmittag zu erhöhen. Allerdings kann dies auch zu Konflikten führen, da viele Mitarbeiter erfahrungsgemäß einen möglichst frühen Arbeitsbeginn und ein entsprechend frühes Arbeitsende bevorzugen, auch wenn das nicht immer dem realen Besetzungsbedarf entspricht.
Bei der Festlegung des Arbeitszeitrahmens, z. B. von 7.30 bis 18 Uhr, ist auch festzulegen, dass die Arbeitnehmer ihre vertragliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen nach näherer Absprache mit ihren Vorgesetzten und ihren Kollegen ableisten.
Soll-Arbeitszeit
Die Soll-Arbeitszeit ist die Rahmenvorgabe für die Verteilung der vertraglichen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage. Sie beträgt beim Vollzeitbeschäftigten 1/5 der tariflichen Wochenregelarbeitszeit.
Die Festlegung der Sol...