Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslösung - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers bis zur Angabe des Logisgebers
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber kann die zahlung von Auslösung an den Arbeiter gemäß § 7.4.1 BRTV für das Baugewerbe zurückhalten, solange der Arbeiter nicht den Ort der Übernachtung außerhalb seiner Erstwohnung und den Logisgeber angibt und eine entsprechende Bescheinigung (Beleg) des Logisgebers vorlegt.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Düsseldorf - 17 Sa 478/91.
Normenkette
BauRTV § 7 Nr. 4.1
Nachgehend
Fundstellen
DB 1991, 1025 (L1) |
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