Orientierungssatz
Theoretisches Grundwissen auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung kann jedenfalls für einzelne Betriebsratsmitglieder in Akkordausschüssen nicht nur nützlich, sondern auch als eine Ergänzung für eine schon durchgeführte praktische Tätigkeit notwendig sein. Allerdings wird man verlangen müssen, daß dieses Grundwissen in Wechselwirkung einerseits zum betrieblichen Geschehen, andererseits auch zu dem einschlägigen Lohnrahmentarifvertrag steht.
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 07.05.1973; Aktenzeichen 6 TaBV 2/73) |
Fundstellen
Haufe-Index 436877 |
EzB BetrVG § 37, Nr 27 (L1) |
EzB BetrVG § 40, Nr 9 (L1) |
AP § 37 BetrVG 1972 (OT1), Nr 9 |
EzA § 37 BetrVG 1972, Nr 36 |
PraktArbR BetrVG §§ 37-41, Nr 128 (LT1) |
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