Leitsatz (redaktionell)

1. Die durch das schlechte Spiel eines einzelnen Kapellenmitgliedes hervorgerufene minderwertige Gesamtleistung einer Musikerkapelle als Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber allen Kapellenmitgliedern.

2. Wirksamkeit einer "Sozialfrist" bei der dem Arbeitnehmer ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung, wenn diese "Sozialfrist" aus dem Interesse des Arbeitgebers heraus gegeben wird.

 

Orientierungssatz

Zur Auslegung des § 2 der Tarifordnung für die Musiker in Gaststätten im Treuhänderbezirk Bayern vom 26.11.1935.

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 01.10.1957; Aktenzeichen 785-789/57 IV)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438088

BAGE 9, 44 (LT1-2)

BAGE, 44

SAE 1960, 179 (LT1-2)

AP § 626 BGB (LT1-2), Nr 39

AR-Blattei, ES 840 Nr 1 (LT1-2)

AR-Blattei, Gruppenarbeit Entsch 1 (LT1-2)

PraktArbR BGB § 626, Nr 160 (LT1-2)

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