Leitsatz (redaktionell)
Auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigte Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen sind im allgemeine Arbeitnehmern. Dies gilt auch im Falle nebenberuflicher Tätigkeit.
Verfahrensgang
LAG München (Entscheidung vom 30.07.1971; Aktenzeichen 5 Sa 125/71 N) |
Fundstellen
Haufe-Index 440175 |
ARST 1972, 107 |
AP Nr 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (LT1) |
AR-Blattei, ES 1230 Nr 6 |
AR-Blattei, Nebentätigkeit des Arbeitnehmers Entsch 6 |
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