Leitsatz (redaktionell)

Das Ausscheiden einer Angestellten durch Aufhebungsvertrag wegen der Annahme eines Pflegekindes mit dem Ziel einer Adoption steht dem Ausscheiden wegen Schwangerschaft oder Niederkunft in den letzten drei Monaten (BAT § 62 Abs 3 Nr 2 Buchst a, b) nicht gleich, so daß ein Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld nicht besteht.

 

Normenkette

BAT § 62

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 16.05.1973; Aktenzeichen 2 Sa 21/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439141

DB 1974, 1172

FamRZ 1974, 526

AP § 62 BAT (LT1), Nr 1

DÖD 1974, 163

EzA § 62 BAT, Nr 1

PersV 1974, 218

RiA 1974, 229

SV-Beamte 1975, Nr 1, 14

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