Leitsatz (redaktionell)
Bei der Übertragung einer nur vorübergehenden Tätigkeit steht es im Ermessen des Arbeitgebers, die vorübergehende Übertragung zu beenden.
Der Arbeitgeber darf hiervon jedoch nicht willkürlich Gebrauch machen; es ist aber als sachlicher Grund anzuerkennen, wenn eine als Beamtendienstposten ausgewiesene Stelle mit einem Beamten besetzt werden soll.
Orientierungssatz
Auslegung des § 21 Abs 1 Unterabsatz 3 des Tarifvertrages für die Angestellten der Deutschen Bundespost.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 438921 |
AP § 24 BAT (LT1), Nr 5 |
AR-Blattei, Öffentlicher Dienst Entsch 226 (LT1) |
DÖD 1982, 237-239 (LT1) |
DÖD 1983, 85-87 (LT1) |
EzA § 24 BAT, Nr 3 (LT1) |
PersV 1983, 251-252 (LT1) |
RiA 1981, 234-234 (T) |
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