Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sind:

 

1.

die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

 

2.

die Landrätinnen und Landräte,

 

3.

die Beigeordneten,

 

4.

die Verbandsvorsitzenden von Verwaltungsverbänden,

 

5.

die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie

 

6.

die Amtsverweserinnen und Amtsverweser.

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