Beteiligte
Harry Berg |
Johannes Theodorus Maria Busschers |
Ivo Martin Besselsen |
Gründe
Tenor
(Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen)
1. Artikel 3 Absatz der Richtlinie 77/187 vom 14. Februar 1977 ist dahin auszulegen, daß der Veräußerer nach dem Zeitpunkt des Übergangs von seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis allein aufgrund des Übergangs befreit ist, selbst wenn die in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer dem nicht zustimmen oder Einwände dagegen erheben, jedoch vorbehaltlich das Rechts der Mitgliedstaaten, die gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers und des Erwerbers ab dem Zeitpunkt des Übergangs vorzusehen.
2. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 vom 14. Februar 1977 ist dahin auszulegen, daß die Richtlinie sowohl auf die Übertragung eines Unternehmens aufgrund eines Mietkaufvertrages, wie er im niederländischen Recht geregelt ist, als auch auf die Rückübertragung dieses Unternehmens infolge der Auflösung des Mietkaufvertrags durch gerichtliche Entscheidung anwendbar ist.
Fundstellen
BB 1991, 208-209 (T) |
AiB 1991, 36-38 (LT1) |
AiB 1993, 114-115 (T) |
BetrR 1991, 192-195 (LT1) |
BetrAV 1990, 268 (L1-2) |
NZA 1990, 885-886 (LT1-2) |
Bibliothek, BAG (T) |
EuGHE 1988, 2559-2584 |
EuZW 1990, 482-484 (LT) |
EzA BGB § 613a, Nr. 89 (LT1-2) |
PERSONAL 1991, 220 (S1) |
www.judicialis.de 1988 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Krankenhaus Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen