Entscheidungsstichwort (Thema)
Fehlerhafte Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Zurückweisung des Ersuchens um Vorabentscheidung
Leitsatz (amtlich)
1.
Die Art 77 bis 79 der EWGV 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 kodifizierten Fassung dürfen nicht dahin ausgelegt werden, daß sie dem entgegenstehen, daß die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die Familienleistungen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten eines Rentners vorsehen, für jemanden gelten, der aufgrund der EWGV 1408/71 eine Altersrente erhält.
2.
Das Ersuchen eines nationalen Gerichts um Vorabentscheidung kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der Wirklichkeit oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 77-79; EWGV Art. 177
Beteiligte
Giacomo Durighello |
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) |
Fundstellen
EuGHE I 1991, 5773 |
SozR, 3 |
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