3.1. [akt.] Beauftragung der Krankenkassen zur Auszahlung der Geldleistungen der Unfallversicherung, zur Berechnung und Abführung von Beiträgen

Die Krankenkassen werden von den Unfallversicherungsträgern weiterhin mit der Zahlung von Geldleistungen der Unfallversicherung und der Berechnung und Abführung der Beiträge für Bezieher von Übergangsgeld und Verletztengeld . . . beauftragt. Dazu sind die GenAuftrVGVV und EzAuftrVV einschließlich der jeweiligen gemeinsamen Erläuterungen . . . zur Anpassung an die gesetzlichen Neuregelungen redaktionell überarbeitet worden. . .

3.2. Protokollnotiz zur GenAuftrVGVV

Die Protokollnotiz zur GenAuftrVGVV ist zuletzt am 21.7.2015 angepasst worden.

3.3. Pauschalierung gegenseitiger Erstattungsansprüche bei Inanspruchnahme von Leistungen des unzuständigen Trägers

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

3.4. VV Sterbegeld

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

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