Entscheidungsstichwort (Thema)
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Orientierungssatz
1. Falsche Angabe der Kinderzahl des Arbeitnehmers.
2. Es besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung über die Angaben in den Steuerkarten hinaus weitere Nachforschungen anzustellen.
Fundstellen
Haufe-Index 442340 |
DB 1991, 554 (ST1) |
RzK, III 1a 45 (S1) |
LAGE § 102 BetrG 1972, Nr 25 (ST1-2) |
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