Entscheidungsstichwort (Thema)

Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

 

Orientierungssatz

1. Falsche Angabe der Kinderzahl des Arbeitnehmers.

2. Es besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung über die Angaben in den Steuerkarten hinaus weitere Nachforschungen anzustellen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442340

DB 1991, 554 (ST1)

RzK, III 1a 45 (S1)

LAGE § 102 BetrG 1972, Nr 25 (ST1-2)

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