Entscheidungsstichwort (Thema)
gleichheitswidrige Vergütungsregelung in einer Betriebsvereinbarung
Leitsatz (amtlich)
1. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach die Entgelthöhe allein von dem Wohnort des Arbeitnehmers an einem bestimmten Stichtag (2.10.1990) abhängt, verstößt gegen § 75 Abs. 1 BetrVG und ist daher unwirksam.
2. Vollzieht der Arbeitgeber die unwirksame Regelung, kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch für die Vergangenheit die höhere Vergütung beanspruchen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Vorbehaltsurteil vom 13.01.2000; Aktenzeichen 34 Ca 30523/99) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 546899 |
FA 2001, 186 |
ZTR 2001, 191 |
NJ 2001, 164 |
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