Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Lohnfortzahlung bei fehlender Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
Leitsatz (redaktionell)
Nach § 100 Abs 2 SGB IV steht dem Arbeitgeber im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ein dauerndes Leistungsverweigerungs recht hinsichtlich der Lohnfortzahlung mit der Folge zu, daß der Anspruch entfällt, solange der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers den Sozialversicherungsausweis bei ihm nicht hinterlegt.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 143/94.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Dortmund (Entscheidung vom 11.12.1992; Aktenzeichen 8 Ca 3108/92) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 14.06.1995; Aktenzeichen 5 AZR 143/94 Urteil: Stattgabe) |
Fundstellen
BB 1994, 431 |
BB 1994, 431 (T) |
EWiR 1994, 487 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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