Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Entfernung einer Abmahnung - Gegendarstellung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer von ihm für unberechtigt oder unzutreffend gehaltenen Abmahnung aus seiner Personalakte besteht nicht.

2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, vom Arbeitgeber zu verlangen, eine Gegendarstellung zu den Personalakten zu nehmen.

 

Verfahrensgang

ArbG Paderborn (Entscheidung vom 26.04.1990; Aktenzeichen 1 Ca 93/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445343

EzA § 611 BGB Abmahnung, Nr 22 (L1-2)

LAGE § 611 BGB Abmahnung, Nr 30 (LT1-2)

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