Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorvertrag zu einem Tarifvertrag - Keine Rechtsfortbildung bei planwidriger Tariflücke
Orientierungssatz
1. Eine planwidrige Tariflücke darf vom Gericht nicht geschlossen werden, wenn für die Tarifvertragsparteien verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestanden hätten.
2. Zur Rechtsnatur einer "Protokollnotiz" von Tarifvertragsparteien.
3. Es dürfen Arbeitnehmer von einer tarifvertraglichen Abfindungsregelung ausgenommen werden, die beim Abschluß eines Aufhebungsvertrages oder beim Kündigungsendtermin einen neuen Arbeitsplatz angetreten haben oder hätten antreten können.
Verfahrensgang
ArbG Gera (Entscheidung vom 24.10.1994; Aktenzeichen 8 Sa 242/94) |
Nachgehend
Thüringer LAG (Entscheidung vom 24.10.1994; Aktenzeichen 8 Sa 242/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 446186 |
BB 1995, 1085 |
BB 1995, 1085-1086 (ST1-3) |
AuA 1995, 252 (ST1-2) |
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