Mit Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1.4.2014 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.1.2014 einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche vereinbart.
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