Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 45 wird folgender neuer § 46 eingefügt:

    "§ 46 Reise- und Umzugskosten"

    Reise- und Umzugskosten

    1Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen. 2Für Arbeitgeber, die dem öffentlichen Haushaltsrecht unterliegen, finden, wenn diese nicht nach eigenen Grundsätzen verfahren, die für Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen Anwendung.

  2. Der bisherige § 46 wird § 47.

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